UNSERE ALLGEMEINEN Geschäftsbedingungen
über die Gewährleistung bei Sportartikeln, Sportschuhen und Sportbekleidung
Für Sportartikel, Sportschuhe und Sportbekleidung, die in unserem Hause erworben wurde, gelten für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes folgende Bedingungen:
- Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zehn Tagen seit Übergabe rügt. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach Übergabe.
- Als Gewährleistung wird dem Käufer zunächst nach unserer Wahl eine kostenfreie Nachbesserung (Reparatur) oder kostenfreie Ersatzlieferung gewährt.
- Sollte die Ersatzlieferung bzw. die Nachbesserung nachweislich nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt sein bzw. fehlschlagen, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
- Bei Inanspruchnahme unserer Gewährleistung ist nachzuweisen, dass der Kaufgegenstand bei uns erworben wurde (z.B. durch Vorlage des Zahlungsbeleges).
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Kaufgegenstandes entstanden sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Gleiches gilt bei „gewolltem Verschleiß“, wie dem Abrieb von Schuhsohlen für eine bessere Haftung. Je nach Verwendung kann z.B. ein Laufschuh bereits vor Ablauf von zwei Jahren „verbraucht“ sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt, der Gewährleistungsansprüche auslösen würde. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unseres Verkaufspersonals und der Hersteller.